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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09 (https://dejure.org/2010,17155)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09 (https://dejure.org/2010,17155)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. März 2010 - 5 TaBV 12/09 (https://dejure.org/2010,17155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Versetzungen von Mitarbeitern - Verstoß gegen Auswahlrichtlinie - Darlegungslast des Arbeitgebers

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 95 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 100 BetrVG
    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Versetzungen von Mitarbeitern - Verstoß gegen Auswahlrichtlinie - Darlegungslast des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Der Begriff der des Arbeitsbereiches ist demnach räumlich und funktional zu verstehen; er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 2008, 2771 m. w. N).

    Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben, kann aus einer Änderung der Art der Tätigkeit, das heißt der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG 17. Juni 2008 a. a. O.).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    In einem solchen Falle dürfe das Gericht die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung nicht ersetzen (Verweis auf BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03).

    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Absatz 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109 = AP Nr. 122 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 2005, 1524).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats nach Fristablauf als erteilt gilt (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = DB 1988, 1167 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Sinne von § 95 Absatz 3 BetrVG liegt demnach vor, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" anzusehen ist (BAG, 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - NZA-RR 2008, 353).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Absatz 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109 = AP Nr. 122 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 2005, 1524).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber die sachliche betriebliche Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme grob verkannt hat (BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 = NJW 1978, 848; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 3 TaBV 7/01).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Absatz 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109 = AP Nr. 122 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 2005, 1524).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Ist eine vorläufige personelle Maßnahme offensichtlich nicht dringend erforderlich, hat das Gericht dies im Tenor festzustellen; eine bloße Abweisung des Feststellungsantrags genügt nicht (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66 = DB 1989, 487 = AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972 = NZA 1989, 183).
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 47/88

    Mitbestimmung bei Auslandsarbeitsverhältnis - Aufhebung einer vom Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Der Untersuchungsgrundsatz im Beschlussverfahren (§ 83 Abs. 1 ArbGG) entbindet den Antragsteller nicht von der Last, die Tatsachen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (BAG 16. Januar 1990 - 1 ABR 47/88 - ZTR 1990, 299, RNr. 37).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2001 - 3 TaBV 7/01

    Zustimmung des Betriebsrates zu einer Versetzung; Wirksamkeit der Durchführung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09
    Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber die sachliche betriebliche Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme grob verkannt hat (BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 = NJW 1978, 848; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 3 TaBV 7/01).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 10/09

    Versetzung i.S.d. § 95 Abs 3 BetrVG - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

    Der Begriff der des Arbeitsbereichs ist demnach räumlich und funktional zu verstehen; er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 2008, 2771 m. w. N; LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. März 2010 - 5 TaBV 12/09 -).
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